Mitgliedschaft
Mitglied der WWG werden
Für eine Mitgliedschaft ist der Erwerb von 2 Geschäftsanteilen notwendig. Ein Geschäftsanteil beläuft sich auf 155 Euro. Ferner ist einmalig eine Aufnahmegebühr in Höhe von 30 Euro zu entrichten. Zum Erwerb der Mitgliedschaft sind somit 340 Euro zu bezahlen. Über die Aufnahme beschließt der Vorstand.
Erwerb weiterer Anteile
Gemäß Satzung ist der Erwerb weiterer Anteile bis zu einer Höchstzahl von 100 Anteilen möglich.
Verzinsung
Ein Bilanzgewinn kann unter den Mitgliedern als Gewinnanteil verteilt werden (§ 41 Nr. 2 der Satzung).
Kündigung der Mitgliedschaft
Das Mitglied kann zum Schluss eines Geschäftsjahres durch Kündigung seinen Austritt aus der Genossenschaft erklären. Die Kündigung muss 6 Monate vor Beendigung des Geschäftsjahres schriftlich erfolgen und spätestens am 30. Juni des Geschäftsjahres, in dem sie ausgesprochen wird, bei der Genossenschaft eingegangen sein. Das Mitglied scheidet zu dem Jahresabschluss aus, zu dem die Kündigung fristgerecht erfolgt ist (Näheres regelt die Satzung).
Vermietung
Mieter eines Objektes der WWG werden
Aufgrund der Rechtsform der Genossenschaft können Wohnungen nur an Mitglieder vermietet werden.
Darüber hinaus wird eine Mietkaution erhoben. Die zu zahlende Mietkaution beträgt zwei Kaltmieten.
Die Mietkaution wird nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückgezahlt, wenn alle Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis erfüllt wurden und keine Forderungen seitens der Genossenschaft bestehen.
Vermietung nur an Mitglieder